Rechtlich fragwürdig? Wissenschaftlich gestützt?
Das geplante Verbot von stationären Elektrodirektheizungen in Hamburg ab
2026 sorgt aktuell für Diskussion - und für Irritation.
Aus Sicht von ETHERMA ist diese Regelung rechtlich
fragwürdig, wissenschaftlich nicht gestützt und
längst überholt.
Die Hamburger Regelung stammt aus dem Jahr 2020 und soll ab 2026 umgesetzt werden -
sie basiert auf Annahmen, die längst nicht mehr dem heutigen Stand von Forschung
und Gesetzgebung entsprechen.
Denn das seit 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die
Wärmeerzeugung in Gebäuden abschließend auf Bundesebene
geregelt.
Elektrische Direktheizungen sind darin ausdrücklich als zulässige und
effiziente Erfüllungsoption vorgesehen, wenn mindestens 65 % erneuerbare
Energien genutzt werden.
Ein pauschales Landesverbot, wie es Hamburg vorsieht, steht
damit im direkten Widerspruch zu geltendem Bundesrecht - und
untergräbt die Rechtssicherheit für Hersteller, Planer und Endkunden.
Wichtig für Sie:
✅ Das Verbot gilt ausschließlich für Hamburg.
✅ In allen anderen Bundesländern bleiben elektrische Direktheizungen nach
dem GEG weiterhin erlaubt und rechtskonform - sowohl im Neubau als auch
bei Sanierungen.
EMOTIONALER AUFHÄNGER.
Leider wird das Thema derzeit in vielen Medien stark verkürzt dargestellt.
Das Verbot von Elektrodirektheizungen dient dort oft als
emotionaler Aufhänger, weil es sich "gut verkauft" - dabei wird
jedoch eine ganze Technologie und Branche pauschal in Misskredit
gebracht.
Diese vereinfachte Darstellung wird weder der technischen Entwicklung noch der
wissenschaftlichen Faktenlage gerecht.
Klare Faktenlage. Basierend auf zahlreichen Studien.
Mehrere aktuelle Studien - unter anderem der TU Dresden und des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik (IBP) - belegen eindeutig, dass moderne Infrarotheizsysteme:
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energieeffizient arbeiten,
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in Kombination mit Photovoltaik und Speichertechnologie hervorragende CO₂- und Energiebilanzen erzielen,
-
und sich ideal für zonenweise, präsenzabhängige Beheizung eignen - also genau das leisten, was künftige Gebäudekonzepte verlangen.
Das Hamburger Klimaschutzgesetz ist in seiner Gesamtheit ein wichtiger Schritt. Das pauschale Verbot von Stromdirektheizungen lenkt jedoch vom eigentlichen Ziel ab: innovative, nachhaltige und effiziente Lösungen für die Wärmewende zu fördern - statt sie auszubremsen.
Unsere Haltung ist klar:
Die Energiewende braucht Technologieoffenheit, Rechtssicherheit, wissenschaftliche Evidenz und Realismus - keine Pauschalverbote.