STELLUNGNAHME ETHERMA Derzeitige Diskussion in Deutschland.

§ 11 Hamburger Klimaschutzgesetz. Faktisch und rechtlich bedenklich.

Rechtlich fragwürdig? Wissenschaftlich gestützt?

Das geplante Verbot von stationären Elektrodirektheizungen in Hamburg ab 2026 sorgt aktuell für Diskussion - und für Irritation.
Aus Sicht von ETHERMA ist diese Regelung rechtlich fragwürdig, wissenschaftlich nicht gestützt und längst überholt.

Die Hamburger Regelung stammt aus dem Jahr 2020 und soll ab 2026 umgesetzt werden - sie basiert auf Annahmen, die längst nicht mehr dem heutigen Stand von Forschung und Gesetzgebung entsprechen.
Denn das seit 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Wärmeerzeugung in Gebäuden abschließend auf Bundesebene geregelt.
Elektrische Direktheizungen sind darin ausdrücklich als zulässige und effiziente Erfüllungsoption vorgesehen, wenn mindestens 65 % erneuerbare Energien genutzt werden.

 Ein pauschales Landesverbot, wie es Hamburg vorsieht, steht damit im direkten Widerspruch zu geltendem Bundesrecht - und untergräbt die Rechtssicherheit für Hersteller, Planer und Endkunden.

Wichtig für Sie:
✅ Das Verbot gilt ausschließlich für Hamburg.
✅ In allen anderen Bundesländern bleiben elektrische Direktheizungen nach dem GEG weiterhin erlaubt und rechtskonform - sowohl im Neubau als auch bei Sanierungen.

EMOTIONALER AUFHÄNGER.

Leider wird das Thema derzeit in vielen Medien stark verkürzt dargestellt.
Das Verbot von Elektrodirektheizungen dient dort oft als emotionaler Aufhänger, weil es sich "gut verkauft" - dabei wird jedoch eine ganze Technologie und Branche pauschal in Misskredit gebracht.
Diese vereinfachte Darstellung wird weder der technischen Entwicklung noch der wissenschaftlichen Faktenlage gerecht.

 

Klare Faktenlage. Basierend auf zahlreichen Studien.

Mehrere aktuelle Studien - unter anderem der TU Dresden und des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik (IBP) - belegen eindeutig, dass moderne Infrarotheizsysteme:

  • energieeffizient arbeiten,

  • in Kombination mit Photovoltaik und Speichertechnologie hervorragende CO₂- und Energiebilanzen erzielen,

  • und sich ideal für zonenweise, präsenzabhängige Beheizung eignen - also genau das leisten, was künftige Gebäudekonzepte verlangen.

Das Hamburger Klimaschutzgesetz ist in seiner Gesamtheit ein wichtiger Schritt. Das pauschale Verbot von Stromdirektheizungen lenkt jedoch vom eigentlichen Ziel ab: innovative, nachhaltige und effiziente Lösungen für die Wärmewende zu fördern - statt sie auszubremsen.

Unsere Haltung ist klar:

Die Energiewende braucht Technologieoffenheit, Rechtssicherheit, wissenschaftliche Evidenz und Realismus - keine Pauschalverbote.