Förderungen von elektrischer Heizung, Photovoltaik und Lüftung Deutschland | August 2022

Profitieren Sie beim Neubau Ihres energieeffizienten Hauses oder bei der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes von attraktiven, staatlichen Förderungen und hohen Kostenvorteilen einer elektrischen Fußboden- oder Infrarotheizung von ETHERMA.

Die wichtigsten Infos und Vorteile

  • Förderantrag vor Vorhabensbeginn (vor Abschluss von Liefer- / Leistungsverträgen) stellen

  • Energieberater/in ist notwendig

  • Vorteil elektrische Fußbodenheizung und Infrarotheizung: Niedrige Investitions- und Lebenszykluskosten

  • Photovoltaik-Anlage zwingend notwendig

  • Warmwasser über elektrischen Durchlauferhitzer oder Brauchwasserwärmepumpe

  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) (zentral/dezentral)

  • Auslegung bei Komplett-Heizsystem nach raumweiser Heizlast (EN 12831)

Förderbedingungen und Kostenersparnis für elektrische Flächenheizungen

Die modernen elektrischen Flächenheizungen von ETHERMA sind in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage (PV), einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung sowie einer Warmwasser-Aufbereitung förderungsfähig. Hinzu kommt, dass dieses intelligente und komfortsteigernde Gesamtpaket im Hinblick auf Investitionskosten, Verbrauch, Wartung und Lebensdauer unterm Strich deutlich günstiger ist als Heizungsanlagen mit Wärmepumpe oder Gas-Brennwertkessel. Zu diesem Ergebnis kommt die europäische EUHA-Studie des ITG Instituts für Technische Gebäudeausrüstung Dresden. Zudem werden mit 15.08.2022 keine fossilen Heizungen wie Gas oder Öl mehr gefördert

Was bringt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG?

Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG schreibt die energetischen Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude vor. Ziel des Gesetzes ist die Erreichung der Klimaschutzziele und die verstärkte Reduzierung der CO2-Emissionen in Deutschland. Zum Hintergrund: Gebäude bzw. Heizungen sind mit fast 40 % die größten Energieverbraucher und neben Verkehr und Industrie für den hohen Ausstoß an CO2-Emissionen verantwortlich. Daher müssen neue Gebäude gemäß dem GEG energetische Mindestanforderungen erfüllen und für bestehende Gebäude gibt es Nachrüstpflichten. Der Einbau von modernen und klimafreundlichen Heizsystemen ist dabei ein wichtiger Schritt.

Denn die Regierung hat sich mit der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes im Mai 2021 folgende Ziele für die Senkung des CO2-Ausstoßes gegenüber dem Jahr 1990 gesetzt:

  • bis 2030: Reduzierung um 65%,

  • bis 2040: Reduzierung um 88%,

  • 2045: Erreichen der Klimaneutralität.

© BMWK

Seit 28.07.2022 ist das Zuschussportal der KfW geschlossen.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst aktuelle Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich und unterstützt beispielsweise den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungen oder Maßnahmen an der Gebäudehülle. 

Die am 26. Juli 2022 vorgestellte Reform der BEG wird in mehreren Schritten erfolgen:

  • Ab dem 28. Juli 2022 gelten die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW.

  • Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie beispielsweise das Tauschen von Fenstern, gelten neue Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022.  Für noch eingehende Anträge beim BAFA (Einzelmaßnahmen Zuschuss) gilt eine Übergangsregelung bis einschließlich 14. August 2022.

  • Die Förderung von Neubauten wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Bundesbauministerium in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das bisherige Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Ende 2022 weiter.


Alle Änderungen finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

 

Die wichtigsten Änderungen in zeitlicher Abfolge

Ab 28.07.2022 (KfW): 

  • Die Kreditförderung in der BEG EM wird gestrichen. 

  • Die Zuschussförderung in der systemischen Sanierung wird nur noch für kommunale Antragsteller gewährt und im Übrigen gestrichen. 

  • Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird gestrichen. 

  • Die Fördersätze in der systemischen Sanierung werden angepasst. 

  • Die Förderung des EH/EG 100 wird gestrichen. 

  • Ab: 22.09.2022: Es wird ein Bonus für Worst Performing Buildings in Höhe von 5 Prozentpunkten eingeführt, wenn diese auf das Niveau EH/EG 40 oder EH/EG 55 saniert werden. 

Ab 15.08.2022 (BAFA): 

  • Der iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung und in der systemischen Sanierung wird gestrichen. 

  • Der Heizungs-Tausch-Bonus wird eingeführt. 

  • Der Wärmepumpenbonus wird eingeführt. 

  • Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen werden angepasst. 

Ab Anfang 2023: 

  • Die BEG-Richtlinien werden in überarbeiteter Fassung neu veröffentlicht. 

  • Ein Bonus für serielle Sanierung wird eingeführt. 

  • Die Neubauförderung tritt in novellierter Form in Kraft.

(Quelle: BEG FAQ)

Allerdings gilt weiterhin: Die Kosten für eine geförderte Maßnahme können nur einmal geltend gemacht werden - entweder im Gesamtrahmen bei der KfW oder als Einzelmaßnahme bei dem BAFA. 

Auf der Homepage der BAFA können Sie unter anderem auch das Infoblatt zu den förderfähigen Kosten herunterladen.

Erst Förderung beantragen, dann Vorhaben starten

Um die Fördermittel zu erhalten, dürfen Sie mit Ihrem Bau- oder Sanierungsvorhaben erst nach Beantragung der Förderung starten. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen. Ihr Antrag auf Förderung muss vorher gestellt werden. Nur Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor dem Förderantrag erbracht werden. 

Mit 28.07.2022 wird die Kreditvariante bei der KfW für Einzelmaßnahmen im Zuge der Umsetzung des BEG-Neuausrichtung abgeschaltet. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bleiben jedoch beim BAFA erhalten. Die Fördersystematik wird somit vereinfacht und nutzerfreundlicher, da es eine klare Aufteilung gibt:

Einzelmaßnahmen müssen beim BAFA, systemische Maßnahmen bei der KfW beantragt werden.

Details dazu finden Sie auf der jeweiligen Website:

Ein/e Energieberater/in ist Pflicht und wird gefördert

Für die Fachplanung und Baubegleitung Ihres Effizienzhauses oder Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) benötigen Sie zwingend eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Die Kosten für die Experten werden ebenfalls mit einem zusätzlichen Kredit, einem Tilgungszuschuss oder einem Zuschuss gefördert. Für ein Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus werden maximal 10.000 Euro je Vorhaben mit einem Zuschuss von 50 % bis zu 5.000 Euro gefördert. 

Die Liste der Energieeffizienz-Experten/innen für die Förderprogramme des Bundes finden Sie hier: https://www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindbauherr/expertensuche/expertensuche

ETHERMA stellt für Sie gerne den Kontakt zu einem unabhängigen Energieberatungsbüro her.

Fazit: Es lohnt sich mehrfach für Sie

Wer heute energieeffizient mit einer elektrischen Flächenheizung oder Infrarotheizung von ETHERMA sowie Photovoltaik, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und effizienter Warmwassererzeugung baut, erhält Fördermittel, spart bei den Investitionen und über den gesamten Lebenszyklus signifikante Kosten und steigert zusätzlich den Wohnkomfort und die Lebensqualität. Noch weiter optimieren lässt sich so eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Gesamtlösung durch eine förderfähige Energiespeicherlösung für den Solarstrom.

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